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   BayObLG, 10.04.1981 - BReg. 1 Z 26/81   

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BayObLG, 10.04.1981 - BReg. 1 Z 26/81 (https://dejure.org/1981,1511)
BayObLG, Entscheidung vom 10.04.1981 - BReg. 1 Z 26/81 (https://dejure.org/1981,1511)
BayObLG, Entscheidung vom 10. April 1981 - BReg. 1 Z 26/81 (https://dejure.org/1981,1511)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beferiung des alleinigen Geschäftsführers und Gesellschafters einer GmbH von den Beschränkungen des § 181 BGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Nürnberg-Fürth - 4 HKT 7759/80
  • BayObLG, 10.04.1981 - BReg. 1 Z 26/81

Papierfundstellen

  • NJW 1981, 1565
  • MDR 1981, 755
  • DNotZ 1981, 699 (Ls.)
  • BayObLGZ 1981, 132
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BayObLG, 17.07.1980 - BReg. 1 Z 69/80

    Zur Befreiung eines Geschäftsführers von § 181 BGB

    Auszug aus BayObLG, 10.04.1981 - BReg. 1 Z 26/81
    Denn wenn, wie der Bundesgerichtshof nach der damaligen Rechtslage erkannt hat, § 181 BGB für Rechtsgeschäfte des allein geschäftsführenden Alleingesellschafters einer GmbH mit sich selbst nicht anwendbar war (BGHZ 75, 358; vgl. BayObLGZ 1980, 209/212), so bedurfte es keiner Befreiung des Geschäftsführers von den Beschränkungen des § 181 BGB und es war für eine dahingehende Eintragung im Handelsregister kein Raum.

    (BayObLGZ 1980, 209 ff.) mit eingehender Begründung, auf die verwiesen wird, erkannt, daß die nachträgliche generelle Befreiung des Geschäftsführers einer (mehrgliedrigen) GmbH von den Beschränkungen des § 181 BGB , sofern der Gesellschaftsvertrag hierzu schweigt, in der Regel eine Satzungsänderung ist, die nur unter den Voraussetzungen der §§ 53, 54 GmbHG wirksam wird.

    Eine solche Satzungsänderung muß den zwingenden Vorschriften des § 53 GmbHG genügen; sie bedarf insbesondere der notariellen Beurkundung (§ 53 Abs. 2 Satz 1 GmbHG ) und sie wird erst mit der Eintragung der Änderung im Handelsregister wirksam (§ 54 Abs. 3 GmbHG ; BayObLGZ 1980, 209/214 mit weit. Nachw.).

    Dem tritt der Senat aus den bereits in seinem Beschluß vom 17.7.1980 (BayObLGZ 1980, 209/212 ff.) dargelegten Gründen, die nach der Gesetzesänderung (§ 35 Abs. 4 GmbHG ) nunmehr auch für die Einmann-GmbH gelten, bei.

    Die Satzungsänderung ist zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden (§ 54 Abs. 1 GmbHG ); sie wird erst mit der Eintragung wirksam (§ 54 Abs. 4 GmbHG ; BayObLGZ 1980, 209/214; vgl. zur Frage der Eintragungsfähigkeit und - bedürftigkeit der Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB im übrigen: BayObLGZ 1979, 182 ff.; 1980, 209/215 ebenso: OLG Köln GmbHRdsch 1980, 129; Scholz GmbHG § 35 RdNr.57, § 35 Abs. 4 n.F. RdNr.70 d; Keidel/Schmatz/Stöber aaO. RdNr. N 734; a.A.AG Hamburg WM 1980, 1159 f.).

  • BayObLG, 29.05.1979 - BReg. 1 Z 36/79

    Eintragung der Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB in das

    Auszug aus BayObLG, 10.04.1981 - BReg. 1 Z 26/81
    Somit stellt nunmehr die Befreiung des alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführers oder konkret (vgl. BayObLGZ 1979, 182/183 mit weit. Nachw.) des Geschäftsführers von den Beschränkungen des § 181 BGB eine Abweichung vom Gesetz und somit eine Änderung des Gesellschaftsvertrags (§ 24 ) dar.

    Zweck des neu eingefügten § 35 Abs. 4 GmbHG ist es danach, durch die Publizität des Gesellschaftsvertrags (§ 9 HGB ) Gläubiger der Gesellschaft auf die Möglichkeit solcher Geschäfte und damit von Vermögensverlagerungen zwischen dem Gesellschafter und der Gesellschaft hinzuweisen, damit sie sich darauf einstellen können (BT-Drucks. aaO.; vgl. BayObLGZ 1979, 182/185).

    Die Satzungsänderung ist zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden (§ 54 Abs. 1 GmbHG ); sie wird erst mit der Eintragung wirksam (§ 54 Abs. 4 GmbHG ; BayObLGZ 1980, 209/214; vgl. zur Frage der Eintragungsfähigkeit und - bedürftigkeit der Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB im übrigen: BayObLGZ 1979, 182 ff.; 1980, 209/215 ebenso: OLG Köln GmbHRdsch 1980, 129; Scholz GmbHG § 35 RdNr.57, § 35 Abs. 4 n.F. RdNr.70 d; Keidel/Schmatz/Stöber aaO. RdNr. N 734; a.A.AG Hamburg WM 1980, 1159 f.).

  • BGH, 19.11.1979 - II ZR 197/78

    Nachweis des Insichgeschäfts bei Einmann-Gesellschafter

    Auszug aus BayObLG, 10.04.1981 - BReg. 1 Z 26/81
    Denn wenn, wie der Bundesgerichtshof nach der damaligen Rechtslage erkannt hat, § 181 BGB für Rechtsgeschäfte des allein geschäftsführenden Alleingesellschafters einer GmbH mit sich selbst nicht anwendbar war (BGHZ 75, 358; vgl. BayObLGZ 1980, 209/212), so bedurfte es keiner Befreiung des Geschäftsführers von den Beschränkungen des § 181 BGB und es war für eine dahingehende Eintragung im Handelsregister kein Raum.

    Infolge dieser Gesetzesänderung ist die obengenannte gegenteilige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 75, 358) überholt.

    Nach dem Gesetz war gemäß der Rechtsprechung des Bundesgerichtshof (BGHZ 75, 358) vor dem 1.1.1981 die Vorschrift des § 181 BGB nicht anwendbar; von diesem Zeitpunkt ab ist sie aber nach § 35 Abs. 4 GmbHG n.F. anzuwenden.

  • BGH, 06.10.1960 - II ZR 215/58

    Einmann-GmbH. In-sich-Geschäft

    Auszug aus BayObLG, 10.04.1981 - BReg. 1 Z 26/81
    Auch der Bundesgerichtshof hat, als er noch der - jetzt im Gesetz (§ 35 Abs. 4 GmbHG ) normierten - Auffassung war, daß § 181 BGB auf das Gestattungsverhältnis bei der Einmanngesellschaft anwendbar ist (BGHZ 33, 189/193 unten), die Meinung vertreten, der Alleingesellschafter einer GmbH, der zugleich ihr alleiniger Geschäftsführer ist, könne sich das Selbstkontrahieren (generell oder für den Einzelfall) nur im Wege der Satzungsänderung und nicht durch einfachen Beschluß gestatten (BGHZ 33, 189/194).
  • BGH, 25.11.1966 - V ZB 15/66

    Verschmelzung von Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit unter Ausschluss der

    Auszug aus BayObLG, 10.04.1981 - BReg. 1 Z 26/81
    Die Abweichung von dieser Rechtsprechung erfordert daher keine Vorlage an den Bundesgerichtshof gemäß § 28 Abs.l FGG (vgl.BGH WM 1967, 97 zu GBO § 79 Abs. 2 ; RdL 1964, 151; BayObLGZ 1963, 71/75; 1971, 358, 362; 1977, 274/282 f.; Keidel/Kuntze/Winkler FGG 11. Aufl. RdNr. 18; Jansen FGG 2. Aufl. RdNr. 9, je zu § 28 FGG ).
  • BayObLG, 17.11.1977 - BReg. 1 Z 59/77
    Auszug aus BayObLG, 10.04.1981 - BReg. 1 Z 26/81
    Die Abweichung von dieser Rechtsprechung erfordert daher keine Vorlage an den Bundesgerichtshof gemäß § 28 Abs.l FGG (vgl.BGH WM 1967, 97 zu GBO § 79 Abs. 2 ; RdL 1964, 151; BayObLGZ 1963, 71/75; 1971, 358, 362; 1977, 274/282 f.; Keidel/Kuntze/Winkler FGG 11. Aufl. RdNr. 18; Jansen FGG 2. Aufl. RdNr. 9, je zu § 28 FGG ).
  • BayObLG, 21.06.1977 - Allg. Reg. 25/77
    Auszug aus BayObLG, 10.04.1981 - BReg. 1 Z 26/81
    Hierfür gilt mangels einer ausdrücklichen Übergangsvorschrift und spezieller Rechtsgrundsätze der allgemeine Grundsatz, daß neues materielles Recht vom Zeitpunkt seines Inkraftretens an anzuwenden ist (vgl. BayObLGZ 1977, 175/176; 1978, 258/260 f. mit weit. Nachw.).
  • BayObLG, 19.09.1978 - BReg. 1 Z 91/78
    Auszug aus BayObLG, 10.04.1981 - BReg. 1 Z 26/81
    Hierfür gilt mangels einer ausdrücklichen Übergangsvorschrift und spezieller Rechtsgrundsätze der allgemeine Grundsatz, daß neues materielles Recht vom Zeitpunkt seines Inkraftretens an anzuwenden ist (vgl. BayObLGZ 1977, 175/176; 1978, 258/260 f. mit weit. Nachw.).
  • BayObLG, 07.05.1984 - BReg. 3 Z 163/83

    Der Einmann-Gesellschafter stellt die Gesellschafterversammlung dar; Erfordernis

    Die Befreiung eines GmbH-Geschäftsführers von dem Verbot, Geschäfte der GmbH mit sich selbst abzuschließen (§ 181 BGB ), ist im Handelsregister einzutragen (BayObLGZ 1979, 182; 1980, 209/212 ff.; 1981, 132/136 f.; 1982, 41/44; OLG Frankfurt Rpfleger 1983, 114 ).

    Eintragungspflichtig ist somit auch, wenn dem ... das Selbstkontrahieren gestattet wird (BGHZ 87, 59/60 = NJW 1983, 1676; BayObLGZ 1981, 132).

    Dem Geschäftsführer können Rechtsgeschäfte mit sich selbst nur von vorneherein im Gesellschaftsvertrag oder nachträglich durch Änderung der Satzung gestattet werden (BGHZ 87, 59/60; BayObLGZ 1981, 132 und 1982, 41/44; Bericht des Rechtsausschusses des Bundestages BT-Drucks. 8/3908 S. 74; Karsten Schmidt NJW 1980, 1769/1775; vgl. auch BGH NJW 1976, 1539).

    Durch einen schlichten Beschluß der Gesellschafterversammlung allein kann somit vom Verbot des Selbstkontrahierens nicht befreit werden (BGHZ 33, 189/193; BayObLGZ 1981, 132/137; Karsten Schmidt NJW 1980, 1769/1775; so bereits: RGZ 68, 172/179 und 109, 77/79).

    All dies gilt auch für den geschäftsführenden Alleingesellschafter einer Einmann-GmbH, da insoweit § 181 BGB seit 1.1.1981 ausdrücklich - § 35 Abs. 4 GmbHG , eingefügt durch Art. 1 Nr. 14 des Änderungsgesetzes vom 4.7.1980 (BGBl. 1 S. 836) - für verbindlich erklärt ist (BGHZ 87, 59/60; BayObLGZ 1981, 132/136).

  • BayObLG, 28.01.1982 - BReg. 1 Z 126/81

    Befreiung eines Geschäftsführers von den Beschränkungen des § 181 BGB

    Das Landgericht ist zwar zutreffend davon ausgegangen, daß auch die Befreiung des allein geschäftsführenden Alleingesellschafters einer GmbH von den Beschränkungen des § 181 BGB im Hinblick auf § 35 Abs. 4 GmbHG n. F. grundsätzlich der Form des Gesellschaftsvertrags oder - bei nachträglicher Befreiung - der Änderung des Gesellschaftsvertrags (Satzungsänderung) bedarf und in das Handelsregister einzutragen ist (BayObLGZ 1981, 132/136 f.; 1980, 109/212 ff., je mit Nachw.).

    Es handelt sich hier nicht - wie in dem mit Senatsbeschluß vom 10.4.1981 (BayObLGZ 1981, 132/135 f.) entschiedenen Fall - um eine nachträgliche Gestattung des Selbstkontrahierens, die einer Satzungsänderung (§ 53 GmbHG ) bedürfte und erst mit der Eintragung der Änderung im Handelsregister wirksam würde (§ 54 Abs. 4 GmbHG ; BayObLGZ 1981, 132/136 f.; 1980, 209/214, je m. Nachw.), sondern um eine Gestattungsermächtigung im ursprünglichen Gesellschaftsvertrag.

  • FG München, 26.01.1995 - 15 K 3163/94

    Feststellung des verwendbaren Eigenkapitals; Selbstkontrahieren bei

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  • BayObLG, 18.03.1982 - BReg. 1 Z 145/81

    Zur Eintragung einer GmbH zum Betrieb eines Handwerks

    Die in der Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts für den Fall des GmbH-Geschäftsführers (BayObLGZ 1979 1982 [= MittBayNot 1979, 119]; 1980, 209, 215 [= MittBayNot 1980, 170 m. Anm. Rausch]; 1981, 132, 137[= DNotZ 1981, 699 ]) und des Prokuristen ( BayObLGZ 1980, 195 [= MittBayNot 1980, 215 ]) angegebenen Gründe rechtfertigen nach der Meinung der Kammer auch beim vertretungsberechtigten Gesellschafter einer Personengesellschaft die Eintragung der Befreiung vom Verbot des Selbstkontrahierens.
  • LG Augsburg, 02.02.1982 - 2 HKT 4535/81

    Zur Befreiung vom Verbot des Selbstkontrahierens bei

    Die in der Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts für den Fall des GmbH-Geschäftsführers (BayObLGZ 1979 1982 [= MittBayNot 1979, 119]; 1980, 209, 215 [= MittBayNot 1980, 170 m. Anm. Rausch]; 1981, 132, 137[= DNotZ 1981, 699 ]) und des Prokuristen ( BayObLGZ 1980, 195 [= MittBayNot 1980, 215 ]) angegebenen Gründe rechtfertigen nach der Meinung der Kammer auch beim vertretungsberechtigten Gesellschafter einer Personengesellschaft die Eintragung der Befreiung vom Verbot des Selbstkontrahierens.
  • LG Bonn, 03.09.1981 - 11 T 1/81

    Eintragung der abstrakten Befreiung des Alleingesellschafter-Geschäftsführers von

    Einer Eintragung der Befreiung vom Verbot des § 181 BGB ins Handelsregister, die wegen des für die Gläubiger finanziell risikovollen Sachverhalts grundsätzlich zu bejahen ist (vgl. BayObLG NJW 1981, 1565 ), kommt somit in erster Linie eine Warnfunktion zu, die in dieser Form im Rahmen allgemeiner außen-wirkender verkehrsgeschäftlicher Vertretungsregelungen im Handelsregister naturgemäß entfällt.
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